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Rolf Heim Verlag Schöneggstr. 15, CH 9404 Rorschacherberg Telefon: +41 (0)71 855 38 52; E-Mail: info@bauliteratur.ch |
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Berufsbild des Bauführers
persönlich: Der Bauführer soll: — als Unternehmerpersönlichkeit mit allen am Bau beteiligten einen angenehmen Umgang pflegen und die Geschäftsinteressen in hohem Masse wahren und durchsetzen. — bei Mitarbeitern, Vorgesetzten und Kunden ein gern gesehener, integerer und fachlich kompetenter Partner sein.
— durch sein Fachwissen und
seinen unermüdlichen Einsatz die Arbeitsleistungen der ihm zugeteilten
Mitarbeiter fördern. Aufgaben und Tätigkeiten des Bauführers
Der
Bauführer — fördert das Ansehen der Unternehmung, wirbt für sie und trägt zur Arbeitsbeschaffung bei. — baut sich einen Bekanntenkreis auf und wirkt bei Aufgaben für die Öffentlichkeit oder die Allgemeinheit mit. — berät Kunden und pflegt Kontakte mit Bauherren, Bauleitern, Ingenieuren, Behörden, Bauämtern, Chefs von technischen Werken, Lieferanten, Kollegen usw.. — beobachtet den Markt — arbeitet Angebote unter Abschätzung der Risiken und besonderen Umstände aus, prüft die Angebotsgrundlagen, kalkuliert alle Preise, überlegt sich Unternehmervarianten und erstellt die Beilagen zum Angebot. Dabei zieht er die Bildung einer ARGE, den Einsatz von Subunternehmern, Akkordanten und die Zusammenarbeit mit Lieferanten in Betracht, holt entsprechende Offerten ein und erteilt die Aufträge. — achtet auf das Vorhandensein der Angebotsgrundlagen gem. SIA 118, Art. 5 und 7 oder verlangt sie vom Projektverfasser. — prüft unter richtiger Interpretation die Werkverträge mit allen Inhalten, Bestandteilen Vereinbarungen und achtet auf die Übereinstimmung mit den Regeln der Baukunde. — sorgt für die Einhaltung der besonderen Bestimmungen. — klärt Versicherungsfragen ab. — erstellt Bauprogramme, erwägt verschiedene Ausführungsmethoden und beantragt Etappierungen oder Unternehmervarianten. — überwacht, organisiert, kontrolliert und optimiert die Baustellen mit allen Mitarbeitern, Maschinen und Inventar, in wirtschaftlicher und unternehmerischer Hinsicht unter Einhaltung der Regeln der Baukunde — überlegt sich Bauabläufe und vor allem auch die Koordination mit Subunternehmern, Akkordanten und anderen Handwerkern. — plant die Baustelleneinrichtung und beantragt frühzeitig den Einsatz von Personal und Inventar. — vereinbart mit der Bauleitung das Planlieferungsprogramm. — gibt rechtzeitig die Materialbestellungen und -reservationen auf. — organisiert die Baustellenvermessung und die nötigen Abnahmen. — informiert die Mitarbeiter über das Bauwerk — fordert die Ausführungspläne an und prüft sie. — bereitet die Koordinationsbesprechung mit der Bauleitung vor und hält sie ab. — beachtet die wichtigsten Vorschriften — erstellt nach Absprache mit seinem Untergebenen Kader Wochen- und Monatsprogramme. — disponiert den Einsatz der Mitarbeiter, Maschinen des Inventars in Absprache mit den Baustellenchefs. — reicht Nachtragspreise ein und erfüllt die Anzeige und Abmahnungspflicht. — kontrolliert das Rapportwesen — kontrolliert die Kreditorenrechnungen — kontrolliert die Qualität und Massgenauigkeit der wichtigsten Bauteile, besonders der Fundamentplatte und der Decke über Keller. — Vergleicht die Leistungen mit den Vorgabezeiten, den Zwischenaufwand mit dem Ertrag — kontrolliert alle Bau- und Sicherheitsvorschriften — führt optimal und unterstützt die direkt unterstellten Mitarbeiter. — führt eventuell ein Baujournal über die wichtiges Vorkommnisse. — fordert Akontozahlungen an. — erstellt die vollständigen Ausmasse und vergleicht die Ausmasse mit den Lieferungen. — stellt die Bauabrechnungen und Schlussabrechnungen zusammen. — veranlasst und führt die Abnahmen am Bauwerk durch. — regelt die Garantieleistungen. — kalkuliert die ausgeführten Arbeiten nach. — nimmt die Schlussprüfung vor und erledigt allfällige Garantiearbeiten.
Für das Baukader
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